BHG appelliert, auf Flatrate-Partys zu verzichten

Jugendschutz hat oberste Priorität

(München, 30.03.07) Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband e.V. (BHG) distanziert sich ausdrücklich von der Abgabe spirituosenhaltiger Getränke zu einem Festpreis. „Wir appellieren an die Veranstalter von Flatrate-Partys, auf diese zu verzichten“, so BHG-Präsident Siegfried Gallus. „Wir alle, Unternehmer aber auch Vereine und andere Organisatoren von derartigen Veranstaltungen, stehen in der Verantwortung, wenn es darum geht, Alkoholmissbrauch bei jungen Menschen wirksam zu bekämpfen“, ergänzt Gallus.

Hinsichtlich des jüngst bekannt gewordenen Falls von Alkoholmissbrauch eines Jugendlichen sieht der BHG jedoch keine Notwendigkeit, neue gesetzliche Regelungen zu erlassen. Bereits nach bestehendem Recht hätte der Jugendliche keine Spirituosen verabreicht bekommen dürfen. Darüber hinaus sieht das Gaststättenrecht sogar bei Volljährigen ein Verbot der Abgabe von Alkohol an erkennbar Betrunkene, also Personen, die durch körperliche oder geistige Ausfall-Erscheinungen äußerlich auffallen, vor.

„Wo geltendes Recht missachtet wird, da helfen auch keine zusätzlichen Gesetze“, so BHG-Präsident Siegfried Gallus. „Besonders tragisch ist, dass dies auf Kosten des Lebens eines Jugendlichen geschehen ist“, fügt Gallus, selbst zweifacher Vater, hinzu und ergänzt: „Die Zunahme von Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen ist ein gesellschaftliches Problem, für dessen Lösung wir uns – jeder auf seinem Gebiet – einsetzen müssen. Deshalb stehe ich Jugendlichen gerne Rede und Antwort, um sie vor den drastischen Folgen von Alkoholmissbrauch deutlich zu warnen. Gleichzeitig bitte ich alle, auch die Veranstalter schwarzgastronomischer Feste, die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen unbedingt einzuhalten.“

Ende der Pressemitteilung