Verschärfte Vorgaben für Arbeitsverträge

Seit dem 1. August gelten in Deutschland verschärfte Vorgaben für die Ausgestaltung von Arbeitsverträgen. Vermeiden Sie Bußgeld und lesen Sie den aktuellen Sachstand und Handlungsempfehlungen aus arbeitsrechtlicher Sicht.

Bisher waren Arbeitgeber lediglich dazu verpflichtet, spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

Jetzt gelten in Deutschland verschärfte Vorgaben für die Ausgestaltung von Arbeitsverträgen.

Die Arbeitsbedingungen, die künftig in die Niederschrift aufgenommen werden müssen, wurden erheblich erweitert.

ACCONSIS Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Seidel hat übersichtlich zusammengestellt,

  • was sich geändert hat,
  • für wen das neue Nachweisgesetz gilt
  • und welche Sanktionen bei Verstößen gegen das Nachweisgesetz drohen.


Ausführliche Informationsbroschüre zum kostenlosen Download

Als Hilfestellung für das Personalbüro stellt ACCONSIS eine übersichtliche Mandanteninformation zum kostenlosen Download bereit.

Darin sind alle wichtigen Informationen rund um den dringenden Handlungsbedarf bei der Ausformulierung neuer Arbeitsverträge enthalten. Es werden u.a. folgende Fragen beantwortet:

  • Welche Nachweispflichten galten bisher?
  • Wie sehen die Änderungen im Nachweisgesetz konkret aus?
  • Welche Änderungen in anderen Gesetzen gibt es?
  • Welcher Handlungsbedarf ergibt sich daraus für Arbeitgeber?


Am Ende der Informationsbroschüre fasst eine Infografik übersichtlich zusammen, was Arbeitgeber alles beachten sollten.

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