Vergleichsportal verurteilt

Australisches Gericht hält Trivago-Darstellung für irreführend.

Auch am anderen Ende der Welt spielt das Thema Transparenz von Vergleichs- und Buchungsportalen eine Rolle – auch vor Gericht: In Australien ist der Hotelsuchmaschinenbetreiber Trivago wegen Irreführung verurteilt worden. Aus Sicht des Gerichts handle es sich entgegen des von der Internetseite vermittelten Eindrucks nicht um ein unparteiisches, objektives und transparentes Preisvergleichssystem. Es werde nicht deutlich gemacht, dass das Portal von gelisteten Anbietern bezahlt werde. Die Reihenfolge von Trivagos Suchergebnissen basiere maßgeblich darauf, welche Buchungsseite Trivago das meiste Geld gezahlt hat. Dabei habe es für den Verbraucher fälschlicherweise so ausgesehen, als sei das oberste Angebot das Beste gewesen. Zusätzlich wirft das Gericht dem Unternehmen aus Düsseldorf vor, irreführende Vergleiche angestellt zu haben. Texte oder Farbkennzeichnungen hätte den Eindruck von besonderen Angeboten erweckt, dabei sei häufig der Preis für ein Standard-Zimmer mit einer Luxusunterkunft im selben Hotel verglichen worden.


Damit wurde der Australischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzkommission Recht gegeben, die kritisiert hatte, dass nicht die günstigsten oder besten Angebote vorn gelistet werden, sondern die Anbieter, die die höchste Provision zahlen. Trivago will die Entscheidung genau prüfen, sie gebe „neue Hinweise wie Suchergebnisse in Australien darzustellen seien".