Urteil: Rundfunkbeiträge sind verfassungskonform

Der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts weitgehend verfassungskonform.

Diese Entscheidung verkündete das Gericht in dieser Woche. Geklagt hatten drei Privatpersonen sowie das Mietwagenunternehmen Sixt.

Die Richter bemängelten mit Blick auf Privathaushalte lediglich, dass Menschen mit zwei Wohnungen, die dafür bisher auch zwei Beiträge zahlen müssen, zu stark benachteiligt werden. Diese können nun einen Antrag stellen, vom zweiten Beitrag befreit zu werden, bis Mitte 2020 muss der Gesetzgeber die Vorgaben in diesem Punkt nachbessern.
Die Sixt-Klage wurde vollständig abgewiesen. Ähnlich wie Hoteliers, die für jedes Zimmer eine Abgabe zahlen müssen, zahlen Mietwagenbetriebe für jeden Wagen Rundfunkgebühren – bei Sixt summiert sich dies auf 300.000 Euro für 50.000 Wagen. Zudem müssen für jeden Standort Beiträge gezahlt werden. Nach Ansicht der Richter zu Recht. Betriebe hätten Vorteile durch die Möglichkeit, Rundfunk zu empfangen: Kunden würden unterhalten, Beschäftigte könnten sich Informationen beschaffen.
Der DEHOGA Bayern wird die Urteilsgründe nun genau prüfen und Sie  weiter zu diesem Thema auf dem Laufenden halten.

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