Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

Das Bundesinnenministerium und die Staatssekretärs-Steuerungsgruppe haben wichtige Schritte getan, um eine einfachere und einheitliche Anwendung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) bei den Ausländerbehörden sicherzustellen.

In dieser Woche wurden Anwendungshinweise für den Vollzug der neuen Regelungen veröffentlicht, z.B. zum neuen beschleunigten Verfahren. Außerdem wurden behördenübergreifende Mustervorlagen entwickelt, die die Verfahren der Einreise von ausländischen Arbeitskräften vereinfachen und transparenter gestalten sollen.

Der DEHOGA bewertet diese Maßnahmen als wichtige Schritte in die richtige Richtung. Es bedarf aber weiterer Maßnahmen, um die Prozesse zu digitalisieren und damit zu beschleunigen. Das gilt nicht nur für die Ausländerbehörden sondern vor allem für die deutschen Botschaften im Ausland, die bei der Visumsbearbeitung schneller und digitaler werden müssen. Dafür setzt sich der DEHOGA in den weiteren Gesprächen zur Umsetzung des FEG weiterhin ein. Ebenso beschäftigten wir uns in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und der ZAV auch auf regionaler Ebene weiter damit, die Vermittlung von ausländischen Auszubildenden und Fachkräften in die gastgewerblichen Betriebe in Deutschland zu intensivieren. Das vierte wichtige Feld für eine gute Umsetzung des FEG sind die Anerkennungsverfahren, die den ausländischen Fachkräften eine Gleichwertigkeit oder teilweise Gleichwertigkeit mit einem deutschen Berufsabschluss bescheinigen müssen, damit sie eine Arbeitserlaubnis bekommen können.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt am 1. März 2020 in Kraft. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bekommen damit gastgewerbliche Fachkräfte aus der ganzen Welt eine Möglichkeit, in allen Betrieben der Hotellerie und Gastronomie in Deutschland zu arbeiten. Einen guten Überblick über die verschiedenen Erlaubnistatbestände und ihre Bedingungen finden Sie hier...