Umgang mit verspätetem Ausbildungsbeginn

Derzeit realisiert sich ein Risiko, auf das der DEHOGA bereits im Frühsommer hingewiesen hatte: Die Corona-Pandemie hat dramatische Auswirkungen auf die Ausbildungssituation im Gastgewerbe.

Berufsschulen und IHKs in ganz Deutschland verzeichnen teils massive Rückgänge bei den neuen Ausbildungsverträgen. Insbesondere in den Großstädten aber auch in einigen ländlichen Regionen sehen die gastgewerblichen Ausbildungszahlen katastrophal aus. Insgesamt geht der DEHOGA zu Schuljahresbeginn von einem Minus von über 30 Prozent aus.

Es bleibt zu hoffen, dass mehr noch als in den Vorjahren Ausbildungsverhältnisse auch noch nach Schuljahresbeginn starten. Jedenfalls erreichen uns vermehrt Anfragen von Mitgliedsbetrieben, bis wann eine Ausbildung noch aufgenommen werden kann. Dazu ist zu sagen:

Eine Frist, bis zu der eine Ausbildung spätestens begonnen haben muss, gibt es nicht. Dass Ausbildungen erst im Oktober oder November starten, ist nichts Ungewöhnliches und selbst zu Beginn des Jahres 2021 kann eine Ausbildung noch begonnen werden.

Die Koordination des Berufsschulunterrichts wird vereinfacht und verbessert, wenn es vor Ort entsprechende Absprachen gibt.

Zu empfehlen ist auch, den angestrebten Prüfungstermin frühzeitig in den Blick zu nehmen, um zu vermeiden, dass der Prüfungstermin erst deutlich nach Ende der Ausbildungszeit liegt. Eine Möglichkeit insbesondere bei leistungsstarken Auszubildenden kann ggf. auch die Verkürzung der Ausbildungszeit sein, um den gewünschten Prüfungstermin erreichen zu können. Andersherum kann es sich bei leistungsschwächeren Auszubildenden gerade in diesem Jahr anbieten, eine Einstiegsqualifizierung dem eigentlichen Ausbildungsbeginn vorzuschalten.