Strengere Regeln für Online-Plattformen

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments stimmten am 20. Januar für den sogenannten Digital Services Act (DSA) und gaben damit grünes Licht für strengere Regeln für Online-Plattformen wie auch Airbnb und Booking.com.

Der Digital Markets Act (DMA) zielt auf die sogenannten Gatekeeper, also besonders große und dominante Plattform-Unternehmen. Dazu gehören Suchmaschinen, Online-Vermittlungsdienste, Betriebssysteme, soziale Netzwerke, Cloud-Dienste oder Videoplattformen. Verbote sollen sie dazu zwingen, bestimmte Praktiken zu unterlassen. Bei Zuwiderhandlungen drohen empfindliche Strafen. Dies soll für mehr Wettbewerb sorgen.

Der Digital Services Act (DSA) wiederum soll die Verbraucher und ihre Grundrechte in der digitalen Welt stärken. Dazu gehören unter anderem Widerspruchsmöglichkeiten, mehr Transparenz bei Algorithmen oder schärfere Regeln, um das Hochladen illegaler Inhalte zu verhindern.

Das Parlament hat mehrere Änderungen an dem Kommissionsvorschlag zum DSA vorgenommen:

  • Plattformen werden verpflichtet, gemeldete illegale Inhalte zu entfernen. In welchen Zeitraum dies zu geschehen hat, wird bislang offen gelassen – wohl auch aus Angst vor sogenannten Upload-Filtern, die von den Tech-Unternehmen eingesetzt werden könnten. Denn wenn der verlangte Zeitraum zu kurz gesetzt wird, könnten dies die Plattformbetreiber dazu veranlassen, Inhalte von Software vorab filtern zu lassen, wodurch auch potenziell nicht zu beanstandende Inhalte entfernt werden könnte.
     
  • Online-Marktplätze sollen dafür Sorge tragen, dass Verbraucher:innen sichere Produkte angeboten bekommen. Dazu sollen Händler auch zurückverfolgt werden können. Die Marktplätze müssen dafür Sorge tragen, dass dies möglich ist.
     
  • Anbieter wie WhatsApp, Signal und Co. dürfen weiterhin die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung einsetzen – die insbesondere Sicherheitsbehörden gerne durch den Einbau von „Hintertüren“ aufweichen würden.
     
  • Sogenannte „Dark Patterns“ sollen verboten werden. Unter diesen „dunklen Mustern“ versteht man die trickreiche Gestaltung von Nutzungsoberflächen, die die Nutzer:innen dazu bringen sollen, bestimmte Handlungen vorzunehmen oder diese eben sein zu lassen. Aussagen wie „Letzte Chance. Wir haben nur noch 1 Zimmer verfügbar “ werden damit enttgültig von den Online-Buchungsportalen verschwinden.Mit dem Verbot soll auch erreicht werden, dass künftig bei Cookie-Bannern die Verweigerung für Nutzer:innen nicht mehr komplizierter ist als die Zustimmung.
     
  • Das Geschäftsmodell mit persönlicher Werbung soll eingeschränkt werden. Geht es nach dem EU-Parlament, soll es künftig verboten sein, profilbasierte Werbung bei Minderjährigen auszuspielen. Ursprünglich war sogar ein Komplettverbot personalisierter Werbung diskutiert worden. Dieser Plan steht aktuell nicht mehr im Raum.
     
  • Es soll transparenter gemacht werden, nach welchen Kriterien die Algorithmen der Plattformen Inhalte ausspielen.
     
  • Sehr große Online-Plattformen sollen im Hinblick auf Algorithmen, die das Ranking bestimmen, mehr Auswahl bieten. Unter den angebotenen Empfehlungssystemen muss mindestens eines sein, das nicht auf Profilerstellung beruht.

 

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