Scheinselbstständigkeit: Wann sind „Freelancer“ doch Arbeitnehmer?

Scheinselbstständigkeit kann zu erheblichem Ärger mit Sozialversicherungsträgern und Behörden führen. Jedoch neigen sowohl Freelancer selbst als auch Unternehmen, die diese beschäftigen, dazu, dieses Problem zu ignorieren.

Von Scheinselbstständigkeit ist die Rede, wenn eine Person für ein Unternehmen vermeintlich als selbstständiger freier Mitarbeiter/Freelancer arbeitet, aber faktisch Arbeitnehmer ist.

Dies führt zu Problemen, da das Unternehmen für diese Person keine Sozialversicherungsbeiträge abführt. Arbeitgeber haften für nicht gezahlte Beiträge der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung, sowohl für Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteile.

Die Folgen, wenn ein Freelancer als Arbeitnehmer eingestuft wird, sind vor allem für Arbeitgeber gravierend. Die Nachzahlungen können besonders für kleinere Unternehmen mit vielen Freelancern existenzbedrohend sein.

Christian Seidel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Acconsis, beantwortet im nachfolgenden Beitrag die wichtigsten Fragen dazu:

  • Welche Kriterien gelten für Scheinselbstständigkeit?
  • Was sind die Folgen der Scheinselbstständigkeit für Unternehmen und Freelancer?
  • Wie vermeidet man Scheinselbstständigkeit?

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