Rauchgasvergiftungen in Shisha-Bars vermeiden

Aktueller BGN Flyer zur Vermeidung von Rauchgasvergiftungen in Shisha-Bars

Rauchgasvergiftungen in Shisha-Bars zeigen: hier kann es zu gefährlichen Kohlenmonoxid-Vergiftungen kommen! Einige Bars mussten wegen solcher Vorfälle schon schließen. Um die Gesundheit von Mitarbeitern und Gästen nicht zu gefährden, sollten Betreiber von Shisha-Bars bestimmte Dinge beachten.

Mittels praktischer Versuche und Messungen in Shisha-Bars hat die BGN einen Wert zur Lüftung ermittelt: Die Leistung muss mindestens 130 m3 pro Stunde und Shisha-Pfeife betragen (unabhängig vom individuellem Raumvolumen). Hinweis: Die Lüftung über offene Fenster und Türen reicht in der Regel nicht aus.

Für Rückfragen steht der Branchenkoordinator der BGN für das Gastgewerbe, Rolf Schwebel, gerne zur Verfügung (Tel. 0231 17634-5615 oder Mail Rolf.Schwebel@bgn.de).