Plastikverbot 2021 – Papstar informiert

Ab 3. Juli 2021 gilt die Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) um die Verwendung von Einwegprodukten aus Kunststoff zu beschränken. Förder-Partner Papstar erklärt, was in Zukunft zu beachten ist!

Die Europäische Union (EU) hat im Sommer 2020 eine Einwegkunststoffrichtlinie erlassen, die sogenannte Single-Use-Plastics-Directive (SUPD). Diese tritt zum 3. Juli 2021 in Kraft und stellt ein kompliziertes Regelwerk dar, welches besonders die Nutzer von Einweggeschirr in hohem Maße betrifft.

Die nationale Umsetzung ist in Deutschland bereits durch die Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) geregelt und tritt zum selben Zeitpunkt in Kraft.

Die Direktive/Verordnung bezieht sich nur auf Einwegkunststoffartikel - dabei gilt es aber zu beachten, dass auch Produkte aus anderen Materialien, die mit einer dünnen Kunststoffbeschichtung versehen sind, generell als Kunststoffprodukte definiert sind. Ebenso Bioplastik-Produkte!

Was konkret verboten wird und welche alternativen Sie haben, hat Papstar in folgendem Dokument ausführlich für Sie zusammengefasst: