Das Bundesministerium der Finanzen hat die aktuellen Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) veröffentlicht. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie wird zwischen dem Zeitraum 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021 und dem Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2021 unterschieden, wie bereits im letzten BMF-Schreiben zu den Sachentnahmen. Die in den beiden Tabellen angegebenen Werte sind Halbjahreswerte!
Sofern Betriebe nachweislich auf Grund der Corona-Pandemie geschlossen waren oder werden, kann in diesen Fällen ein zeitanteiliger Ansatz der Pauschbeträge erfolgen.
Genauere Informationen dazu auch unter Punkt 3. im BMF-Schreiben.