Pauschbeträge für Sachentnahmen 2021

Das Bundesministerium der Finanzen hat die aktuellen Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) veröffentlicht.

Das Bundesministerium der Finanzen hat die aktuellen Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) veröffentlicht. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie wird zwischen dem Zeitraum 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021 und dem Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2021 unterschieden, wie bereits im letzten BMF-Schreiben zu den Sachentnahmen. Die in den beiden Tabellen angegebenen Werte sind Halbjahreswerte!
 
Sofern Betriebe nachweislich auf Grund der Corona-Pandemie geschlossen waren oder werden, kann in diesen Fällen ein zeitanteiliger Ansatz der Pauschbeträge erfolgen.

Genauere Informationen dazu auch unter Punkt 3. im BMF-Schreiben.