Mit Inkrafttreten des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) werden erstmals u.a. auch Spielhallen sowie Gaststätten und Wettannahmestellen der Buchmacher, soweit sie Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit bereithalten, zum Anschluss an das zentrale, spielformübergreifende Spielersperrsystem OASIS verpflichtet.
Ab 1. Juli 2021 besteht eine Pflicht zum Anschluss an die zentrale Spielersperrdatei auch bei Geld- und Warenspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit, die in den genannten Örtlichkeiten aufgestellt werden.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie in nachstehendem Dokument: