Neuordnung der Insolvenzsicherung

Hotelverband legt aktualisiertes Merkblatt zum Reiserecht vor.

Die Insolvenzsicherung von Pauschalreiseanbietern hat seit dem 1. November im Grundsatz über den neu gegründeten Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) zu erfolgen. Dies betrifft auch in Deutschland gelegene Hotels, sofern sie Pauschalreisen im reiserechtlichen Sinne anbieten und hierfür Vorauszahlungen von ihren Gästen verlangen. „Wir haben im Gesetzgebungsverfahren allerdings erreichen können, dass Hotels als Reiseanbieter mit einem jährlichen Pauschalreiseumsatz von unter 10 Mio. Euro von einer Opt-out-Klausel Gebrauch machen und sich weiterhin auch über Versicherungen oder Bankbürgschaften absichern können“, erläutert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

Die bisherigen und neuen Regelungen zum Reiserecht inklusive Praxistipps hat der Hotelverband nun in einem Merkblatt für Hoteliers aufbereitet.

Nichtmitglieder können das IHA-Merkblatt unter www.iha-service.de zum Preis von 25 Euro beziehen. IHA-Mitglieder können das Merkblatt „Reiserecht & Reisesicherungsfonds – Informationen und Praxistipps“ kostenfrei im IHA-Extranet abrufen.