Zur Vermeidbarkeit des Arbeitsausfalles muss zunächst der Resturlaub des Vorjahres eingebracht werden. Nun stellt sich aber die Frage, ob der Urlaubsanspruch aufgrund Kurzarbeit gekürzt werden kann.
- Wie ist die rechtliche Lage dazu bisher?
- Automatische Kürzung des Urlaubsanspruch oder nur mit vertraglicher Regelung?
Die Beantwortung dieser Fragen und weiterführende Informationen finden Sie hier: > Ist die Kürzung von Urlaubsanspruch in Kurzarbeit erlaubt?
Herr Christian Seidel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Experte für das Thema „Kurzarbeit“ bei der ACCONSIS, unterstützt Sie gerne, wenn Sie Fragen haben oder weiterführende Informationen benötigen.
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