IHA-Merkblatt zum neuen Reiserecht veröffentlicht

Wichtige Informationen für Hoteliers zur Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie

 

Der Hotelverband Deutschland (IHA) informiert in einem aktuellen Merkblatt über das ab 1. Juli 2018 geltende neue Reiserecht, mit dem die europäische Pauschal-reiserichtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde.

Vor dem Hintergrund stark divergierender Entwurfsfassungen bestand in Deutschland noch lange Zeit nach dem Erlassen der Pauschalreiserichtlinie Ende 2015 große Unsicherheit in der Branche, welche konkreten Folgen die Novellierung des Reiserechts für die Hotellerie haben werde.

Wird bereits die Vermietung eines Hotelzimmers als Pauschalreise eingestuft? Falls nicht, führt das Angebot bestimmter weiterer Leistungen durch das Hotel dann dazu, dass sich Verbraucher auf reiserechtliche Vorschriften berufen können? Was sind „verbundene Reiseleistungen“ und wie unterscheiden sich diese von „Pauschalreisen“? Welche (neuen) rechtlichen Verpflichtungen und Fallstricke treffen die Hotellerie in Folge der Gesetzesänderungen?

Der Hotelverband Deutschland (IHA), der sich während des Gesetzgebungsprozesses intensiv für die Interessen der Hotellerie einsetzte, bereitet nun mit seinem Merkblatt die Hotellerie in Deutschland auf die mit dem neuen Reiserecht einhergehenden Ände-rungen vor und beantwortet Fragen aus der betrieblichen Praxis.

Das IHA-Merkblatt „Das neue Reiserecht – Informationen & Praxistipps“ finden Sie im Anhang.