Hilfe bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

Neue Kampagne "daBeisein!" der IHA gegen die kartellrechtswidrigen Bestpreisklauseln von Booking.com

Von 2006 bis 2015 hat Booking.com, der Marktführer unter den Buchungsportalen, unstreitig kartellrechtswidrige Bestpreisklauseln verwendet. Insbesondere die so genannten „weiten“ Bestpreisklauseln, mit denen Booking.com den angeschlossenen Hotels verboten hat, auf irgendeinem anderen Vertriebsweg Zimmer zu günstigeren Raten anzubieten, verstießen eindeutig gegen geltendes Kartellrecht. Dies hat das Bundeskartellamt – umfassend bestätigt durch das OLG Düsseldorf – im Fall „HRS“ festgestellt. Hotels ist durch die „weiten“ Bestpreisklauseln  Schaden u.a. in Form überhöhter Buchungsprovisionen entstanden. „Nach den Grundsätzen des europäischen und deutschen Kartellrechts hat Booking.com den Hotels diesen Schaden samt Zinsen zu ersetzen (...)“, erläutert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).„Wir bieten allen Hoteliers in Deutschland diese Hilfestellung an, weil zeitnah eine Verjährung der Ansprüche drohen könnte.“

Zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche startet heute die Kampagne „daBeisein!“. Unter www.hotel-kartellschadensersatz.de können Sie der Webseite alle wichtigen Informationen zu der Aktion entnehmen und sich als Hotel, ohne Kostenrisiko, für Ihr DaBeisein registrieren.
 
Mit Blick auf eine mögliche Verjährung der Ansprüche gegen Booking.com ist eine Registrierung nur bis zum 15. Mai 2020 möglich.
 
Nähere Einzelheiten können Sie der beigefügten und untenstehenden Pressemitteilung entnehmen.