Google Webfonts

Derzeit kommt es vermehrt zu Abmahnungen wegen der Verwendung von Google Webfonts auch gegenüber gastgewerblichen Betrieben - Jetzt informieren.

© Google Fonts

In der Regel weiß der Betreiber einer Web-Seite gar nicht, dass auf seiner Seite Google Webfonts verwendet werden. Viele Web-Seiten nutzen den Google-Dienst Webfonts. Dabei werden Daten der Besucher von diesen Web-Seiten automatisch an Google übermittelt.

Google Fonts ist ein interaktives Verzeichnis mit über 1400 von Google bereitgestellten Schrift arten (englisch: fonts). Diese Bibliothek ist frei verfügbar und kannsowohl remote, als auch lokal verwendet werden. Eine fehlerhaft e Google Fonts-Einbindung übermittelt jedoch
personenbezogene Daten der Website-Besucheran Google, weshalb es datenschutzrechtliche Bedenken gibt.

Nach einem Urteil des Landgerichts München vom 20. Januar 2022 (Az. 3 O 17493/20) verstößt der Betreiber der Web-Seite gegen Datenschutzbestimmungen und muss gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen sich gelten lassen. Denn die Besucher der Web-Seiten müssten der Weiterleitung ihrer Daten an Google vorher einwilligen. Doch das ist praxisfremd, denn dafür müsste die Datenschutzerklärung auf der Web-Seite deutlich erweitert werden.


Jeder Betreiber einer Web-Seite sollte sich mit dem Programmierer seiner Web-Seite in Verbindung setzen und das Problem Google Webfonts ansprechen. Es gibt die Möglichkeit, diesen Dienst weiterzuverwenden, wenn der Dienst lokal auf dem eigenen Server bzw. auf dem Server des Betreibers der Web-Seite gespeichert ist. Dann gibt es keine dynamische, sondern eine statische Verweisung auf Google Webfonts, die auch ohne vorherige Einwilligung des Besuchers zur Weiterleitung seiner Daten an Google datenschutzkonform ist. Aufgrund dessen, dass in diesem Fall die Daten der Besucher auf der Web-Seite nicht an Google automatisch übermittelt werden.

Wir empfehlen vorerst, etwaige Forderungen nicht zu bezahlen. Bitte besprechen Sie den Vorfall jedoch unverzüglich mit Ihrem Webdesigner und ändern das angesprochene Thema auf Ihrer Homepage ab.

Anbei zu dieser Meldung erhalten Sie nochmals ein Infoblatt der IHA.