GEMA-Tarifveränderungen ab 2020

Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter hat neue Tarife mit der GEMA ausgehandelt


Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV), die größte Musiknutzervereinigung in Deutschland, in der sich z.B. DEHOGA, HDE, EVVC, die kommunalen Spitzenverbände und andere Verbände/Organisationen zusammengeschlossen haben, musste in 2019 erneut Tarife bzw. Tarifveränderungen mit der GEMA verhandeln, die in 2020 zur Anwendung kommen. So erhöhen sich die meisten Tarife (z.B. für Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, U-V / M-V, Musikwiedergaben in Fernsehsendungen, Hotelsendetarif etc.) ab dem 1.1.2020 um 2,35 %.

Vor dem Hintergrund ergangener Rechtsprechung mussten die Tarife für Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, bei denen ein Eintrittsgeld erhoben wird, angepasst werden. Der Tarifsatz je 1 Euro Eintrittsgeld wird sich über einen Zeitraum von 4 Jahren von bisher 6,67 Euro auf 8,50 Euro erhöhen. Im Jahr 2020 liegt der Satz bei 7,15 Euro. Der gegebenenfalls in Ansatz zu bringende Sponsoring-Zuschlag wird zugunsten der Musikveranstalter von 10 % auf 7 % reduziert.

Der Tarif U-St (Stadtfeste, Straßenfeste und sonstige Veranstaltungen im Freien) erhöht sich geringfügig von 84,30 Euro auf 86,40 Euro je 500 qm Veranstaltungsfläche. Zur Klarstellung: Bei der Flächenberechnung für „sonstige Veranstaltungen im Freien“ wird nur die zur Veranstaltung zugängliche Fläche zugrunde gelegt.

Aufgrund mehrjähriger Einführungsphasen kommt es auch in weiteren Tarifen (z.B. Musikwiedergaben in Musikkneipen und Discotheken) entsprechend den in den letzten Jahren getroffenen Vereinbarungen zu Tariferhöhungen.

Weitere GEMA-Forderungen, die zu Veränderungen und Kostensteigerungen in anderen Tarifen geführt hätten, konnten im Interesse der Verbandsmitglieder abgewehrt werden.