Erhöhte Entfernungspauschale ab 2021

Wie müssen Entfernungskilometer berechnet werden? Das Bundesministerium der Finanzen informiert.

Das Bundesministerium der Finanzen hat über die erhöhten Entfernungspauschalen ab dem 21. Entfernungskilometer per BMF-Schreiben informiert.

Für die ersten 20 Entfernungskilometer bleibt es bei der Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Entfernungskilometer.

Für die Jahre 2021 bis 2026 gilt ab dem 21. Entfernungskilometer eine erhöhte Entfernungspauschale von 0,35 € und ab 2024 von 0,38 €.

 

Für die Jahre 2021 bis 2023 ist die anzusetzende Entfernungspauschale in Fällen, in denen die Entfernung mindestens 21 Kilometer beträgt, somit wie folgt zu berechnen:

Zahl der Arbeitstage x 20 Entfernungskilometer x 0,30 € zuzüglich Zahl der Arbeitstage x restliche Entfernungskilometer x 0,35 €.

Für die Jahre 2024 bis 2026 ist in diesen Fällen die anzusetzende Entfernungspauschale somit wie folgt zu berechnen:

Zahl der Arbeitstage x 20 Entfernungskilometer x 0,30 € zuzüglich Zahl der Arbeitstage x restliche Entfernungskilometer x 0,38 €.

 

Das BMF-Schreiben ist mit Wirkung ab 1. Januar 2021 anzuwenden; es ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn die Ausnahme von der Vereinfachungsregelung (15-Tage-Regelung, im BMF-Schreiben in Rz. 41) erst ab 1. Januar 2022 angewendet wird.