Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Am 1. Januar ist die Pilotierung des Abrufs der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der Arbeitgeber von den Krankenkassen gestartet. Ab dem 1. Juli wird sie obligatorisch.

In der Übergangsphase (Pilotierung) vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 kann der Arbeitgeber sowohl nach dem alten als auch dem neuen Verfahren Arbeitsunfähigkeiten abrufen bzw. sich vorlegen lassen.

Die BDA hat unten stehende Information mit wichtigen Fragen und Antworten für Arbeitgeber zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verfasst.