Einführung von Kurzarbeit mittels fristloser Änderungskündigung?

Premium-Partner ACCONSIS informiert über das aktuelle Gerichtsurteil des Arbeitsgerichts Stuttgart und die Bedeutung für Arbeitgeber

Gerade in der Corona-Pandemie haben viele Arbeitgeber die Kurzarbeit als ein probates Mittel zur Überbrückung dieser schwierigen Phase für sich entdeckt. Dennoch kann Kurzarbeit nicht einfach vom Arbeitgeber angeordnet werden.

Vielmehr bedarf es hierfür einer Rechtsgrundlage. Diese kann sich aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Sollte diese Voraussetzung nicht gegeben sein, muss der Arbeitgeber mit jedem einzelnen Mitarbeiter eine Vereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit treffen.

Weigert sich der Mitarbeiter jedoch, eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen, ist guter Rat teuer.