Der Fachbereich Gastronomie informiert:

Elektronische Kassen - Bundesfinanzministerium konkretisiert Pflichten zur Einzelaufzeichnung

Beim Einsatz von elektronischen Kassen sind grundsätzlich alle Einnahmen und Ausgaben (Journaldaten) einzeln aufzuzeichnen. Was im Zuge dieser Einzelaufzeichnungspflicht (§ 146 AO) konkret zu beachten ist, dazu hat das Bundesministerium der Finanzen am 19. Juni ein sog. BMF-Schreiben veröffentlicht, zu dem der DEHOGA bereits umfassend Stellung genommen hatte. Allerdings weist das BMF-Schreiben nur marginale Änderungen zum seinerzeitigen Entwurf auf.

Sämtliche noch offenen Fragen und Klarstellungen, auf die wir im Rahmen unserer Stellungnahme hingewiesen bzw. die wir eingefordert haben, blieben unbeantwortet. Nach eingängiger Prüfung und Bewertung der Details werden wir alle Mitglieder in Kürze über die zu beachtenden Regelungen praxisgerecht in Form eines Merkblattes Informieren. Wir halten Sie auf dem Laufenden.