Der Fachbereich Gastronomie informiert:

Hygienepranger „Topf Secret“: Erste vorläufige Gerichtsentscheidungen fallen zugunsten der betroffenen Betriebe aus


In Sachen „Topf Secret“ gehen derzeit mehrere betroffene Betriebe im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Herausgabe der Kontrollergebnisse vor. Es gibt bereits erste verwaltungsgerichtliche Beschlüsse, in denen sich die Richter mit der Thematik „Topf Secret“ beschäftigen. Die Verwaltungsgerichte haben bisher zugunsten der Betriebe entschieden, dass die Kontrollberichte zunächst nicht herausgegeben werden dürfen.

Da die Gerichte im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens den Sachverhalt nur kursorisch prüfen, müssen nun nachfolgend die Gerichte im sogenannten Hauptsacheverfahren den Sachverhalt gründlich prüfen und nach Klärung der offenen Rechtsfragen endgültig über die Herausgabe der Kontrollberichte entscheiden. Auch wenn eine finale Entscheidung zu „Topf Secret“ bisher noch aussteht, zeigen die bisherigen Gerichtsbeschlüsse, dass unsere Bedenken bezüglich „Topf Secret“ berechtigt sind und einer rechtsstaatlichen Klärung bedürfen. Über den weiteren Verlauf werden wir informieren.

Stand: 12.04.2019