DEHOGA Bayern wehrt sich gegen das „Topf Secret“- Portal

Das Foodwatch-Internetportal „Topf Secret“ sorgt für massive Unruhe in der Branche. Der Online-Pranger bedroht auch Betriebe, die ohne gravierende Hygienemängel arbeiten.

Jeder Bürger unterliegt dem Schutz der Behörden, die Informationen über Fehler und Schwächen nicht weitergeben oder ohne Erlaubnis veröffentlichen dürfen. Wie das Bewertungsportal „Topf Secret“ zeigt, gilt dieser Schutz offenbar nicht für Gastronomen. „Topf Secret“ heißt das Portal, in dem die Organisation Foodwatch Bürger auffordert, bei den Lebensmittel-Kontrollbehörden die Ergebnisse der letzten beiden Kontrollen für einzelne Betriebe abzufragen und die Antworten dann auf die kräftig beworbene Online-Plattform hochzuladen. Auch ordentliche Betriebe, bei denen es nur minimale Beanstandungen gab, stehen dann am Internet-Pranger.

Wenn Lebensmittelbehörden die Ergebnisse von Hygienekontrollen im Internet veröffentlichen, gelten klare Regeln. Veröffentlicht wird ab einer Bußgeldsumme von 350 Euro. Außerdem werden nicht nur die Mängel, sondern auch deren Beseitigung dokumentiert. Und: Nach maximal sechs Monaten muss der Eintrag gelöscht werden. Dieser amtliche „Hygienepranger“ muss einem nicht gefallen – aber die rechtlichen Leitplanken, die auch durch den DEHOGA erstritten worden sind, schützen Betriebe zumindest vor willkürlicher Rufschädigung und vor grobem Missbrauch.


Foodwatch-Pranger hebelt Regeln aus

Die privaten Organisationen „Foodwatch“ und „Frag den Staat“ unterlaufen dieses Regelwerk mit ihrem im Januar diesen Jahres gestarteten Internetportal „Topf Secret“. Sie fordern Bürger durch intensive Öffentlichkeitsarbeit dazu auf, bei den Behörden für einzelne Betriebe die Kontrollberichte der letzten beiden Hygienekontrollen anzufordern und die Antworten auf die Internetplattform für jedermann sichtbar hochzuladen. Die „Topf Secret“- Plattform macht solche Anfragen durch hinterlegte Betriebsdaten und fertige Textbausteine mit wenigen Mausklicks möglich. So entsteht, gespeist durch hochgeladene Informationen, ein Internetpranger, auf dem auch kleine und für die Gästegesundheit unbedeutende Beanstandungen veröffentlicht werden. Ein Regelwerk zur Dokumentation von Mängelbeseitigungen gibt es auf „Topf Secret“ nicht, ebenso wenig eine Löschfrist für die Einträge. Die rechtlichen „Leitplanken“, die Gerichte und Gesetzgeber zum Schutz der Betriebe mit guten Gründen für amtliche Internetseiten festgelegt haben, werden vom privaten Foodwatch- Portal nicht berücksichtigt, denn diese Regeln – so die Foodwatch-Argumentation – gelten nur für Behörden, die auf Grundlage des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) veröffentlichen, nicht aber für Bürger, die ihre Auskünfte auf der Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) erhalten.

Doch unabhängig von der Rechtsgrundlage ist klar: Bereits die Tatsache einer Veröffentlichung amtlicher Kontrollergebnisse im Internet wirkt potenziell rufschädigend. Denn der Bürger sieht: „Bei dem steht was drin.“ Selbst Bagatellverstöße wirken dann abschreckend. „Wenn Gastronomen leichtfertig und zu Unrecht an den öffentlichen Pranger gestellt werden kann dies zur Gefährdung ihrer beruflichen Existenz führen – und was viele meist vergessen: damit auch zur Gefährdung zahlreicher Arbeitsplätze.“ betont Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert. Mit „Topf Secret“ wollen „Foodwatch“ und „Frag den Staat“ nach eigenen Angaben Druck auf die Bundesregierung ausüben, damit diese auch in Deutschland ein „Transparenzsystem“ nach Vorbild Dänemarks einführt. Dort werden alle Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung veröffentlicht, im Internet und direkt an der Tür des Betriebes. Für den Verbraucherschutz selbst bringt das Portal eher Nachteile: Weil die Lebensmittelbehörden durch die vielen „Topf-Secret“-Anfragen stark beansprucht sind, verliert die Lebensmittelüberwachung an Effizienz.

Mit politischen, aber auch rechtlichen Mitteln wehrt sich der DEHOGA Bayern gegen das neue Prangerportal. Aus Sicht des Verbandes ist es juristisch sehr zweifelhaft, ob Bürger Auskünfte, die ihnen von den Lebensmittelbehörden individuell erteilt werden, auch auf einer Internetplattform veröffentlichen dürfen. Dass Regeln, die bei einer Veröffentlichung durch die Behörden gelten (Bußgeldhöhe mindestens 350 Euro, Löschfrist, Eintrag der Mängelbeseitigung) nicht gelten sollen, wenn Bürger solche Behördeninformationen auf dem Internetportal von Foodwatch veröffentlichen, sei völlig inakzeptabel. „Veröffentlichungen über Hygienemängel dürfen grundsätzlich nur seitens der zuständigen Behörden in den gesetzlich zugelassenen Grenzen erfolgen. Das ist originäre Aufgabe des Staates, und nicht von Foodwatch und FragDenStaat. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu hohe verfassungsrechtliche Hürden definiert.“ wie Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert bestätigt. Unabhängig von der Klärung rechtlicher Fragen unterstützt der Verband Mitgliedsbetriebe, denen Schaden durch „Topf Secret“ droht.

Es kann und darf nicht im Interesse des Staates sein, dass auf diese verantwortungslose Art und Weise Gastronomen, Hoteliers, Metzger, Bäcker und auch andere Lebensmittelunternehmer an den medialen Pranger gestellt werden und Existenzen sowie Arbeitsplätze so leichtfertig vernichtet werden können.