Coronakrise – Arbeiten von Zuhause: Homeoffice & Co – was gilt?

Premium-Partner ACCONSIS informiert über die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie und Reduzierung der sozialen Kontakte – auch im Arbeitsumfeld – hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) erlassen.

Hierin sind auch Regelungen zum Homeoffice enthalten.

Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.

Die Corona-ArbSchV gilt befristet bis zum 30.04.2021.

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