Corona-Wirtschaftshilfen: Fristverlängerung

Bund und Länder haben sich auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt.

Ein Erfolg hat bekanntlich immer viele Väter, aber auch wir haben uns als eine der hauptbetroffenen Branche diesbezüglich massiv für Sie eingesetzt: 

Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.

Sofern bis zu dem neuen Endtermin keine fristgerecht eingereichten Schlussabrechnungen für die vorläufigen Bewilligungen vorliegen, sind von den jeweils zuständigen Bewilligungsstellen der Länder umgehend Rückforderungsmaßnahmen einzuleiten.

Weiterführende Informationen und Details zur Schlussabrechnung finden Sie in der Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 14. März sowie auf der Internetseite zu den Überbrückungshilfen