Bonmüll

DEHOGA Bayern fordert, Belegausgabepflicht auf Sinnhaftigkeit zu überprüfen

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„Der Bonmüll, der mit der neuen Belegausgabepflicht einhergeht, nervt Gäste und Unternehmer – und das in Zeiten in denen wir alle auf Nachhaltigkeit und Abfallvermeidung achten.“ Darauf hat DEHOGA Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert jüngst hingewiesen. Aus Sicht des DEHOGA Bayern ist es richtig und wichtig, im Interesse eines fairen Wettbewerbs Steuerbetrug zu bekämpfen. Gleichwohl ist es auch legitim, die generelle Belegausgabepflicht auf ihre Sinnhaftigkeit zu prüfen. Für klassische Restaurants und Hotels ist das Aushändigen von Bons nichts Neues und eine Selbstverständlichkeit. In Kneipen, Cafes, Imbissen, bei Stadion- oder Festzeltgastronomie, ist der Anteil von Kunden die einen Bon wünschen jedoch gering. „Insofern ist die verpflichtende Ausgabe von Bons für alle Betriebe bürokratisch, teuer und überflüssig - insbesondere dann, wenn moderne und fälschungssichere Kassen genutzt werden“, so Geppert. Insbesondere bei Umsätzen bis zu 10 Euro stellt sich die Frage, ob im Interesse der Gäste wie Unternehmer und insbesondere der Nachhaltigkeit nicht auf den Bonmüll verzichtet werden kann und es nicht sinnvoll wäre, wenn der Bon nur noch auf Verlangen des Gastes erstellt werden müsste.

Dass es geht, zeigt das Beispiel Frankreich: Dort hat das Parlament Ende Januar beschlossen, dass für Bagatellfälle die Pflicht zum Ausdruck eines Kassenzettels abgeschafft wird. Ab September 2020 soll dies dort für Kassenzettel bis zu zehn Euro gelten - außer, der Kunde wünscht ihn ausdrücklich. Ab 2021 wird die Regelung auf Bons bis zu 20 Euro ausgeweitet, ab 2022 auf alle bis 30 Euro.