Betriebswirtschaftliche Beratung durch Steuerberater förderfähig - ACCONSIS

Das Bundesamt für Wirtschaft & Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet finanzierte Förderung für von der Coronakrise betroffene kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler.

Von der Coronakrise betroffene kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler können einen Antrag auf Förderung betriebswirtschaftlicher Beratungen stellen.

Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100 %, maximal 4.000 Euro. ACCONSIS empfiehlt die kostenfreie Beratung dringend zu nutzen, um Wege aus der Corona-Krise zu finden.

Die Förderung erfolgt durch die Bundesregierung. Als Berater muss man für das BAFA-Programm zugelassen sein – die ACCONSIS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfüllt diese Voraussetzung und unterstützt Sie bei der Beantragung bzw. übernimmt die Beantragung der Förderung für Sie.

Unternehmen erhalten mit der Förderung die Möglichkeit einer Unterstützung zu Beratungsschwerpunkten, hinsichtlich

  • wirtschaftlicher Beratung
  • finanzieller Beratung
  • personeller Beratung
  • organisatorischen Fragen der Unternehmensführung

Welche Form der Beratung kann beispielhaft erfolgen?

  • Fördermittelanalyse und Unterstützung bei der Beantragung von öffentlichen Fördermitteln
  • Erstellung des Businessplans zur Vorlage bei Banken und Fördermittel-Instituten
  • Förderanträge stellen (Kurzarbeitergeld, Sofort-Hilfen, KfW-Schnellkredit, LfA Förderbank Bayern)
  • Formularservice (Stundungsanträge, Anschreiben Finanzamt und Krankenkassen)
  • Überprüfung der Liquidität – Liquiditätssicherung durch Erstellung eines Liquiditätsplans
  • Finanzplanung
  • Entwicklung einer Finanzierungsstrategie
  • Klärung einer geeigneten Kapitalbeschaffung
  • Finanzierungsberatung inkl. Unterstützung und Begleitung bei Bankgesprächen
  • eventuell Finanzierung durch Umschichtung von Kapital
  • Kostenstruktur analysieren und optimieren – Aufbereitung bestehender Daten (Jahresabschlüsse, BWA etc.)
  • Berechnung von Investitionsbedarf und Rentabilität

Die Experten von ACCONSIS unterstützen Sie aber neben den wirtschaftlichen und finanziellen Themen auch bei allen personellen und organisatorischen Fragen.

Die Förderung der BAFA als Bewilligungsbehörde wird direkt an das Beratungsunternehmen ausgezahlt, d.h. Sie müssen nicht in Vorleistung hierfür gehen.

In Abstimmung mit Ihnen werden Schwerpunkte definiert, für die auch die konkrete Beantragung der Förderung erfolgen soll.

Zum Service von ACCONSIS >> BAFA Beratungsförderung 2020

Ihr Ansprechpartner ist Klaus Nützl, Dipl.-Bankbetriebswirt (BA) und Leitung Immobilien- und Finanzberatung der ACCONSIS.

Herr Nützl stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.

Service-Telefon

+ 49 89 547143

oder per E-Mail