Beitragsordnung 2021

DEHOGA Bayern-Mitgliedsbeiträge im neuen Jahr

Die Beiträge für 2021 haben sich gemäß der Satzung analog zur Teuerungsrate des abgelaufenen Jahres um 0,5 % erhöht. So steigen die Beiträge in Beitragsstufe I etwa von monatlich 27,30 Euro auf 27,40 Euro. In Beitragsstufe VII von 194,90 Euro auf 195,90 Euro.

Die Einteilung in die entsprechende Beitragsgruppe richtet sich nach den Mitteilungen des Mitgliedes im Aufnahmeantrag. Eine Änderung in der Beitragsgruppe kann nur ab dem Quartal erfolgen, das der Mitteilung des Mitgliedes bezüglich der Änderung der Anzahl seiner Mitarbeiter folgt.

Aushilfen mit einer monatlichen Vergütung bis 450,00 € („Minijobber“) gelten als geringfügig Beschäftigte, mit einer höheren monatlichen Vergütung als Teilzeitbeschäftigte. Auszubildende werden in der Beitragsordnung nicht als Beschäftigte berücksichtigt.

Alle weitere Informationen dazu finden Sie im nachstehenden Dokument.