Beantragung Überbrückungshilfe II

Seit dem 21. Oktober können über die gemeinsame, bundesweit geltende Antragsplattform Anträge auf Überbrückungshilfe für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 gestellt werden.

Die sogenannte Überbrückungshilfe II knüpft an die Überbrückungshilfe I (Juni-August 2020) an.

Peter Altmaier kündigte zudem an, dass entsprechend dem Entschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 14. Oktober aktuell ebenfalls daran gearbeitet werde, die Hilfen über den Dezember 2020 hinaus zu verlängern.

Sollten Sie Fragen zur Beantragung haben, unterstützt Sie gerne Alexander Ruck, Unternehmensberater der ACCONSIS.
Als Branchenpartner des DEHOGA Bayern kann ACCONSIS direkt die Beantragung für Sie übernehmen.

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oder per E-Mail a.ruck@acconsis.de

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