Anstieg des Mindestlohns zum 1. Oktober

Das Bundesarbeitsministerium hat den erwarteten Referentenentwurf zur gesetzlichen Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro vorgelegt. Als Starttermin für die 12 Euro wird darin der 1. Oktober angekündigt.

Damit kommt die gesetzliche Erhöhung im laufenden Jahr später als zunächst zu befürchten stand. Das ändert jedoch nichts an unserer massiven Kritik an diesem Schritt. Die politisch motivierte, sprunghafte Erhöhung per Gesetz stellt einen massiven Eingriff in die Tarifautonomie dar und droht, das gesamte bestehende Tarifgefüge ins Wanken zu bringen. Denn deutlich schrumpfende Lohnabstände durch die neue Mindestlohnhöhe werden vielen gut ausgebildeten Fachkräften höherer Tarifgruppen kaum vermittelbar sein. Zudem steht zu befürchten, dass sich die Parteien vor künftigen Wahlen Überbietungswettkämpfe in Sachen Mindestlohn liefern werden.

Höchst bedenklich finden dies auch der DEHOGA Landesverband, dass der Gesetzentwurf kein Wort über die unerlässliche Anhebung der Verdienstgrenze bei den Minijobs enthält. Die Koalitionspartner hatten zugesagt, diese Grenze auf 520 Euro anzuheben und zu dynamisieren. „Minijobs sind elementar für unsere Branche, die wie kaum eine andere mit Nachfrageschwankungen umzugehen hat“, so DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. „Wird die Verdienstgrenze nicht angehoben, sinken mit dem deutlich steigenden Mindestlohn die Stunden, die ein Minijobber arbeiten darf. Hier muss dringend nachgebessert werden. Auf die Einhaltung dieser Zusage werden wir in besonderem Maße drängen – im Sinne von Beschäftigten wie Betrieben!“