Am 1. Januar 2018 tritt das neue Mutterschutzgesetz in Kraft

Für Hoteliers und Gastronomen ergeben sich insbesondere Neuerungen in den Bereichen Gefährdungsbeurteilung, Beschäftigungsverbote, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Mehrarbeit.

Nähere Informationen finden Sie in unserem unten stehenden Merkblatt.