ACCONSIS informiert … Prepaid-Gutschein-Karten als steuerbegünstigte Zusatzleistung für Arbeitnehmer

Viele Arbeitgeber kennen und nutzen bereits das "44-Euro-Gutschein-Modell". Häufigstes Anwendungsbeispiel in der Praxis sind Tankgutscheine.

Wird dem Arbeitnehmer ein solcher zweckgebundene Gutschein zusätzlich zum monatlichen Entgelt in Höhe von 44 Euro brutto zugewandt, darf dieser als Sachbezug behandelt werden, was zur Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfreiheit führt.

Der Arbeitnehmer darf den Gutschein dem-nach „brutto wie netto“ erhalten.

Arbeitgeber sind stetig auf der Suche nach weiteren interessanten Alternativen mit vielfältigeren Nutzungsmöglichkeiten.
Aus diesem Grund erfreuen sich Prepaid-Gut-schein-Karten aktuell immer größerer Beliebtheit. Es handelt sich dabei um häufig mit Firmenlogo gebrandete Karten im Scheckkartenformat, auf die der Arbeitgeber je Arbeitnehmer einen monatlichen Betrag laden kann.
Der Arbeitnehmer kann dann aus einer Vielzahl von Einlösungsmöglichkeiten (Kraftstoffe, Waren oder Dienst-leistungen) wählen. Prepaid-Karten gelten dann als steuer- und beitragsfreie Sachzuwendung und sind demnach vergleichbar mit einem Gutschein, wenn der aufgeladene Betrag monatlich maximal 44 Euro beträgt und eine Auszahlung in Geld ausgeschlossen ist.

Ein großer Vorteil für Arbeitnehmer ist dabei auch das Aufsparen bzw. Ansammeln der Geldbeträge auf der Prepaid-Karte. Bei der lohnsteuerrechtlichen Beurteilung kommt es nämlich ausschließlich auf den Zufluss des Geldwertes auf die Karte und somit auf das Entstehen des Rechtsanspruchs und nicht den Zeitpunkt der Einlösung an. Der Arbeitnehmer kann demnach beispielsweise alle angesammelten Aufladebeträge eines Jahres auf einmal einlösen, ohne dass dies lohnsteuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen hat.

Aber VORSICHT!
Grundvoraussetzung für die Steuer- und Beitragsfreiheit ist stets die Einhaltung der 44 Euro-Freigrenze. Übersteigt der monatliche Aufladebetrag  44 Euro nur um 1 Cent, wird der komplette Betrag voll pflichtig!
Regelmäßig entstehen dem Arbeitgeber bei der Nutzung von Prepaid-Karten allerdings zusätzliche Verwaltungsgebühren für Ersteinrichtung oder die monatliche Nutzungsgebühr.
Fraglich ist, ob diese Zusatzgebühren bei der Berechnung der „44-Euro-Freigrenze“ berücksichtigt werden müssen.  In einer Entscheidung des Finanzgerichtes Baden-Württemberg wurde 2016 zwar entschieden, dass diese zusätzlichen Gebühren nicht dem Gutscheinwert zuaddiert werden müssen, allerdings hat sich die Finanzverwaltung noch nicht abschließend dazu geäußert.
Einige Experten gehen davon aus, dass die Finanzverwaltung dies nicht allgemeingültig bestätigen wird und empfehlen daher bereits jetzt  die Berücksichtigung der Zusatzgebühren bei der Höhe des Aufladebetrages.
Bei monatlichen Kartengebühren in Höhe von 1 Euro je Mitarbeiter, sollte daher der Aufladebetrag maximal 43 Euro betragen.

Für den Fall, dass Sie diesbezüglich oder generell zum Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht Fragen haben, steht Ihnen unsere Leiterin Personalwesen, Dipl.-Betriebswirtin (FH) Julia Gebelein, gerne zur Verfügung.

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E-Mail: j.gebelein@acconsis.de