ACCONSIS informiert … A1 Bescheinigung

Wenn Mitarbeiter an internationalen Projekten befristet im Ausland arbeiten oder Dienstreisen ins Ausland unternehmen, müssen als Bestätigung für die weiterhin bestehende Sozialversicherung nach deutschem Recht sog. A1 Bescheinigungen ausgestellt und mitgeführt werden.

Seit 1. Januar 2019 muss dieser Antrag grundsätzlich elektronisch an die zuständige Stelle übermittelt werden.

Es gibt Abkommen mit verschiedenen Ländergruppen:

  • EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz
  • Staaten mit bilateralen Abkommen
  • Staaten ohne Abkommen


Informationen und Übersichten finden Sie u. a. unter folgendem Link: www.dvka.de

Um die Voraussetzungen prüfen zu können, ob der Beschäftigte nach deutschem Recht versichert bleibt und eine Entsendebescheinigung ausgestellt werden kann, werden umfangreiche Angaben benötigt:

  • Angaben zum Arbeitgeber in Deutschland
  • Kontaktperson/Ansprechpartner bei Fragen
  • Angaben zur bevollmächtigen Stelle
  • Beschäftigungsstelle(n) während der Entsendung
  • Erklärung des Arbeitgebers
  • Angaben zur Person
  • Empfänger des Antrags
  • Angaben zur Entsendung
  • Angaben zur Beschäftigung in Deutschland
  • Erklärung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin

Die Bearbeitung einer A1 Bescheinigung dauert in der Regel ein paar Tage.

Die Bescheinigung sollte in bunt ausgedruckt und vom Mitarbeiter bereits bei Einreise mitgeführt werden.
Notfalls kann auch der Antrag mitgeführt werden, sollte die Bescheinigung aus Zeitgründen noch nicht zurückgemeldet worden sein.

Für Fragen zu diesem speziellen Thema oder generell, steht ACCONSIS gerne zur Verfügung.

Kontakt:
Telefon: 089 / 54 714 - 3
E-Mail: info@acconsis.de