ACCONSIS: Bodenrichtwerte werden bereits zum 1. Januar 2022 angehoben

Aufgrund der sofortigen Umsetzung der Grundsteuerreform, werden bereits zum 01.01.2022 neue Bodenrichtwerte festgesetzt.

Bei allen aktuellen Immobilienübertragungen herrscht dringend Handlungsbedarf.

Aufgrund der sofortigen Umsetzung der Grundsteuerreform, wurden die Gutachterausschüsse angewiesen bereits zum 01.01.2022 neue Bodenrichtwerte festzusetzen.

Der zweijährige Turnus wird im Anschluss weiter geführt, so dass die darauffolgende Festsetzung zum 01.01.2024 erfolgt.

Was bedeutet das für Sie? 

Diese vorgezogenen Bodenrichtwerte von den Gutachterausschüssen werden veröffentlicht und sind somit auch Grundlage für die steuerliche Immobilienbewertung. Denn ausschlaggebend für die steuerliche Bewertung und somit für die Höhe der zu leistenden Schenkungsteuer ist jener Bodenrichtwert, der zuletzt vor dem Übergabestichtag von den Gutachterausschüssen veröffentlicht wurde. Diese, kurzfristig beauftragte, Vorwegnahme der Veröffentlichung betrifft alle aktuell geplanten Immobilienübertragungen. Denn von den Bodenrichtwerten betroffen ist die Höhe der Erbschaft- sowie Schenkungsteuer! 

Aufgrund der stetig steigenden Bodenpreise ist davon auszugehen, dass somit schon zum 01.01.2022 eine erneute Wertsteigerung eintreten wird. 

ACCONSIS Tipp

Sollten Sie demnächst Immobilienübertragungen planen oder mitten in einem Immobilen-Bewertungsprozess stecken, so kommen Sie zeitnah auf ACCONSIS zu! Denn nur dann können noch die Bodenrichtwerte zum 31.12.2020 als Grundlage verwendet werden. Für Immobilienübertragungen im Jahr 2022 gelten dann die neuen Werte zum 01.01.2022. Und das kann bedeuten, dass Sie eine höhere Schenkungsteuer zu bezahlen haben!

Fragen zu den Bodenrichtwerten und weitere Informationen: Bodenrichtwerte: Die aktuelle Entwicklung in München