07/08 vom 5. Mai 2008

Vom 7. bis 29. Juni 2008 wird in Österreich und in der Schweiz die Fußball-Europameisterschaft ausgetragen. Für den Fall, dass die Spiele in Gasträumen oder Biergärten übertragen werden sollen, muss Folgendes beachtet werden:

Der Ball ist rund ….

 

 

Vom 7. bis 29. Juni 2008 wird in Österreich und in der Schweiz die Fußball-Europameisterschaft ausgetragen. Für den Fall, dass die Spiele in Gasträumen oder Biergärten übertragen werden sollen, muss Folgendes beachtet werden:

 

1.    Konditionen der GEZ

 

Rundfunkgeräte sind grundsätzlich einzeln gebührenpflichtig. Wer also zusätzlich einen Fernseher, eine Übertragungswand oder vergleichbarer Geräte für die Zeit der Fußball-EM aufstellt, muss das der GEZ anzeigen und für Juni 2008 eine GEZ-Gebühr in Höhe von 17,03 € bezahlen.

 

2.    Konditionen der Verwertungsgesellschaften (GEMA etc.)

 

Die Übertragung von Fußballspielen oder anderen Fernsehprogrammen in Gasträumen oder Biergärten führt zu urheberrechtlichen Ansprüchen der Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL und VG Wort. Deshalb ist das zusätzliche Aufstellen eines Fernsehers, einer Übertragungswand oder vergleichbarer Geräte unbedingt der GEMA zu melden. Die anfallenden Gebühren für die GVL und die VG Wort werden dabei von der GEMA einkassiert.

 

Wer nicht vorher der GEMA meldet, muss hinterher die doppelte Gebühr (ohne Rabatt) zahlen. Einen Rahmenvertrag mit der GEMA speziell für die Europameisterschaft 2008 gibt es nicht.

 

Die zu zahlende Gebühr für GEMA, GVL und VG Wort beträgt für Juni 2008 bei BHG-Mitgliedern ca. 13, - € pro Fernsehgerät und ca. 40,- € pro Großbildschirm (Bilddiagonale größer als 106 cm) / Leinwand (Veranstaltungsraum bis 100 qm).

 

3.    Konditionen der UEFA

 

UEFA-Public-Viewing-Lizenzen sind dann erforderlich, wenn die Größe der Bildschirmdiagonalen drei Meter übersteigt. Die Lizenz kann nur online beantragt werden auf www.euro2008.com. Sofern das Public-Viewing in keiner Weise kommerziell verwertet wird, erteilt die UEFA gebührenfreie Lizenzen. Wenn Eintrittsgelder erhoben werden oder die Veranstaltung durch Sponsoren präsentiert oder finanziert wird, betragen die Kosten pro Spiel und Quadratmeter der Leinwand 6,- €. Nach Bezahlung der Gebühr – wenn erforderlich - erhält der Lizenznehmer innerhalb von 14 Tagen per E-Mail eine Empfangsbestätigung, die als Nachweis für den Erwerb der Lizenz gilt und deshalb für mögliche Kontrollen ausgedruckt werden sollte. Pro Antrag kann man für maximal acht Spiele eine Lizenz erwerben. Wer mehr Spiele zeigen will, muss entsprechend mehrere Anträge stellen.