Westbalkan-Kontingent erschöpft

Das Jahreskontingent für 2025 im Rahmen der Westbalkanregelung ist seit Anfang Dezember ausgeschöpft. Es ist aber möglich, schon jetzt eine neue Vorabzustimmungsanfrage für die betreffende Einstellung zu stellen.

Arbeitgeber, die noch offene Anträge für Aufenthaltstitel nach der Westbalkanregelung haben, erhalten daher jetzt Ablehnungen. Abgelehnte Anträge werden nicht automatisch in das Kontingent für 2026 übernommen. Es ist aber möglich, schon im Dezember eine neue Vorabzustimmungsanfrage für die betreffende Einstellung zu stellen. Bearbeitet werden die Anträge allerdings erst wieder ab dem 1. Januar. 

Aktuell gilt noch ein Jahreskontingent von 50.000, aufgeteilt auf bestimmte Monatskontingent für die einzelnen Westbalkanländer. Die Nachfrage übersteigt in den meisten Ländern die zur Verfügung stehenden Termine deutlich, so dass es weiterhin zu teils sehr langen Wartezeiten kommt. 

Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD ist vereinbart, das Kontingent auf nur noch 25.000 Zustimmungen pro Jahr zu begrenzen. Das ist aus Sicht des DEHOGA angesichts der hohen Nachfrage von Unternehmen in Deutschland nicht sachgerecht. Das Kontingent ist mindestens beizubehalten, besser noch zu erhöhen. Der Gedanke der Westbalkanregelung ist auf andere Herkunftsländer zu übertragen. Im Gastgewerbe besteht weiterhin ein Bedarf an motivierten Arbeitskräften, auch solchen ohne formale Qualifikation. Da Einreise und Verbleib nach der Westbalkanregelung einen existenzsichernden Arbeitsvertrag voraussetzen, sind Sorgen vor Zuwanderung in die Sozialsysteme an dieser Stelle unbegründet und wissenschaftlich widerlegt.