Interessen verstehen
Fragen Ihre Mitarbeiter nach einer Lohnerhöhung, geht es ihnen mit hoher Wahrscheinlichkeit und einen höheren Nettoverdienst. Denn vom Nettoeinkommen werden die Lebenshaltungskosten bezahlt oder Geld für den Urlaub zurückgelegt.
Lohn optimal gestalten
Sind Mitarbeiter oder Bewerber an höheren Nettolöhnen interessiert, macht eine clevere Integration von steuer- und sozialversicherungsfreien Lohnbestandteilen sehr viel Sinn. Mitarbeiter erhalten dadurch mehr Netto vom Brutto. Für das Unternehmen bedeutet das eine Reduktion von Lohnkosten. Beide Seiten gewinnen.
Lohnkosten reduzieren
Zuschläge für die Arbeit an Sonntagen, Feiertagen und in der Nacht (SFN-Zuschläge) können sehr gut in die Berechnung des Bruttoeinkommens integriert werden. Im Vergleich zu anderen steuer- und sozialversicherungsfreien Lohnarten (wie z.B. Mankogeld oder Wäschegeld) können sie hoch ausfallen und damit signifikant zur Reduktion der Lohnkosten beitragen. Außerdem können diese Zuschläge mit Neolohn mindestlohnwirksam verrechnet werden. So kann aus dem gesetzlichen Mindestlohn ein deutlich höheres Netto bei geringeren Kosten erreicht werden, auch bei geringfügig Beschäftigten.
Wer SFN-Zuschläge gar nicht oder nicht in voller Höhe bezahlt, hat gute Chance auf erhebliche Lohnkostenreduktion bei höherem Lohnniveau.
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„Optimierungen in der Lohnabrechnung – insbesondere bei Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen (SFN) – setzen voraus, dass Berechnungsgrundlagen, Dokumentation und Systemparameter korrekt und vollständig hinterlegt sind. Unrichtige oder unvollständige Umsetzungen können bei Prüfungen durch Finanzverwaltung oder Sozialversicherungsträger zu erheblichen Nachzahlungen, zzgl. Säumniszuschlägen und ggf. weiteren Folgen, führen. DEHOGA Bayern stellt hierzu keine Rechts- oder Steuerberatung bereit; bitte klären Sie Änderungen vor Umsetzung mit Ihrer Steuerberatung.“