Secufox informiert: Was Unternehmer zur Handlungsvollmacht wissen sollten

Wenn der Inhaber eines Unternehmens oder der Geschäftsführer einer GmbH unerwartet für längere Zeit ausfällt, darf niemand im Unternehmen rechtsverbindlich Entscheidungen treffen und das Unternehmen weiterführen - alles steht still.

Um diesen Zustand zu vermeiden und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, gibt es eine klare Empfehlung von secufox, dem DEHOGA Bayern-Kompetenzpartner für Notfallkonzepte. „Erteilen Sie Handlungsvollmachten für unterschiedliche Bereiche im Unternehmen an kompetente und vertrauensvolle Mitarbeiter oder Familienmitglieder“, empfiehlt Geschäftsführer Roland Bauer.

Eine Handlungsvollmacht eignet sich insbesondere dafür, in kleineren Unternehmen Mitarbeiter oder Familienmitglieder mit umfangreichen Befugnissen auszustatten. Erst dann ist gewährleistet, dass das Tagesgeschäft am Laufen bleibt – ohne dass eine Prokura ins Handelsregister eingetragen werden muss.

Damit dürfen Ihre Vertreter Aufträge erteilen oder abwickeln, Waren bestellen, Arbeitsverträge unterschreiben und Geschäfte mit der Bank abwickeln. Experten bezeichnen die Handlungsvollmacht als „kleine Prokura“. Während bei der Prokura im Handelsgesetzbuch (HGB) genau vorgeschrieben ist, wofür sie gilt, können Unternehmer und Unternehmerinnen bei der Handlungsvollmacht selbst bestimmen, wofür sie diese erteilen.

Die Erstellung von Handlungsvollmachten mit speziellen Handlungsanweisungen und eine individuelle Anpassung an die betrieblichen Erfordernisse, sind ein Teil der secufox-Systemlösung.

Holen Sie sich den kostenfreien DEHOGA-Leitfaden für Ihren Notfallplan und starten Sie mit secufox durch. Verbandsmitglieder haben Sonderkonditionen.

Für Rückfragen stehen Ihnen als Verbandsmitglied die Experten von secufox, dem DEHOGA Bayern-Kompetenzpartner für Notfallpläne für Unternehmerfamilien, jederzeit gerne zur Verfügung.

Tel.: 08031 1879 30 | E-Mail: info@secufox.com I www.secufox.com