Viele Hoteliers und Gastronomen besetzen ihre Arbeitsplätze über unterschiedliche Jobportale und verschiedene andere Wege, z.B. Social Media, Aushänge im Restaurant, Mund-zu-Mund-Propaganda oder Vermittlungsagenturen. Häufig werden dann die offenen Stellen gar nicht mehr bei der Arbeitsagentur oder dem Job Center gemeldet, da sich viele keine erfolgreiche Vermittlung dadurch versprechen.
Der DEHOGA empfiehlt jedoch, trotz dieser Erfahrungen offene Arbeitsstellen unbedingt bei der Arbeitsverwaltung zu melden, damit diese statistisch registriert werden. Denn die Stellen- und Bewerberzahlen, die bei der Bundesagentur für Arbeit offiziell erfasst sind, dienen Wissenschaft und Politik dazu, den Arbeitskräftebedarf von Branchen einzuschätzen. Daraus werden dann wiederum politische Konsequenzen abgeleitet.
Ganz konkret: In der geplanten Reform der Arbeitskräftezuwanderung ist u.a. ein neuer Aufenthaltstitel für sog. „kurzzeitige kontingentierte Zuwanderung“ vorgesehen. Hier legt die Bundesagentur für Arbeit entsprechend des Bedarfes Kontingente für einzelne Branchen oder Berufe fest. Im Rahmen des festgelegten Kontingents dürfen dann unter bestimmten Bedingungen Arbeitskräfte aus Drittstaaten unabhängig von ihrer Qualifikation für bis zu 8 Monate eingestellt werden. Insbesondere für saisongeprägte Betriebe der Hotellerie und Gastronomie würde das interessante Möglichkeiten begründen. Voraussetzung wird allerdings sein, dass die Bundesagentur für Arbeit einen entsprechenden Bedarf feststellt. Dafür wird sie sich voraussichtlich der Arbeitsmarktstatistik bedienen.