Nicht nur das Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung wird reformiert. Auch die zugehörige Verordnung ist genehmigt, in der unter anderem die für das Gastgewerbe besonders wichtige Kontingentzuwanderung festgelegt wird.
Die Regelungen treten gestaffelt in Kraft: die meisten noch 2023. Die komplexen Regelungen zur Erhöhung des Kontingents der Westbalkanregelung und zur Chancenkarte allerdings erst neun Monate nach der Verkündung des Gesetzes und der Verordnung.
DEHOGA Bayern bewertet diesen Schritt als wichtig und überfällig. Viele Forderungen werden darin aufgegriffen. Gerade in den letzten Wochen hatte es nochmals einige wichtige Verbesserungen für das Gastgewerbe gegeben, so bei den Anschlussperspektiven nach einer Chancenkarte, bei den Anforderungen an Deutschkenntnisse und bei der Ausweitung der Westbalkanregelung.