Die Frage, ob die eigenen Mitarbeitenden noch Anspruch auf Urlaub haben oder nicht, kann vor allem dann relevant werden, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin das Unternehmen verlässt und in dem Zusammenhang Ansprüche auf Urlaubsabgeltung geltend macht. Dann geht es schließlich auch um bares Geld.
Ein aktuelles Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts besagt in Kurzform: Verjährung nur bzw. erst, wenn Arbeitgeber Hinweis gibt.
Acconsis Fachanwalt für Arbeitsrecht, Christian Seidel, erklärt die Hintergründe zu diesem Fall und was Arbeitgeber bezüglich der Hinweispflicht beachten müssen. Zudem erläutert er, weshalb dieses BAG-Urteil keine Rechtssicherheit für den Arbeitgeber bedeutet.
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