DEHOGA Bayern warnt vor Abschaffung des steuerlichen Rabattfreibetrags

Inselkammer: „Wer solche freiwilligen Leistungen steuerlich unattraktiver macht, belastet ausgerechnet diejenigen Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern etwas zusätzlich bieten wollen.“

(München) Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern spricht sich entschieden gegen Überlegungen aus, den steuerlichen Rabattfreibetrag für Beschäftigte abzuschaffen. Dieser ermöglicht es Arbeitgebern bislang, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eigene Waren oder Dienstleistungen vergünstigt anzubieten, ohne dass daraus bis zu einer bestimmten Grenze zusätzliche Steuerlasten entstehen. Gerade im Gastgewerbe sind solche Mitarbeiterrabatte ein bewährtes Instrument, um Beschäftigten einen konkreten Mehrwert zu bieten. Sie sind Ausdruck von Wertschätzung, stärken die Attraktivität als Arbeitgeber und können einen Beitrag zur Mitarbeiterbindung leisten. Angesichts weiterhin hoher Lebenshaltungskosten haben sie zugleich eine spürbare Entlastungswirkung für Beschäftigte.

DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer erklärt: „Wir können doch nicht schon wieder den Faktor Arbeit belasten. Die Abschaffung des Rabattfreibetrags wäre ein völlig falsches Signal. Mitarbeiterrabatte sind gelebte Wertschätzung und ein unkomplizierter Benefit, von dem Beschäftigte und Betriebe gleichermaßen profitieren. Wer solche freiwilligen Leistungen steuerlich unattraktiver macht, belastet ausgerechnet diejenigen Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern etwas zusätzlich bieten wollen. Anstatt den Mitarbeitenden etwas zu nehmen, muss die Devise mehr Netto vom Brutto lauten“.

Auch aus volkswirtschaftlicher Perspektive wäre eine Streichung kontraproduktiv. Zusätzliche Belastungen für Beschäftigte schwächen deren Kaufkraft und damit die Binnennachfrage. Gerade Gastronomie und Hotellerie reagieren besonders sensibel auf eine zurückhaltende Konsumstimmung. Inselkammer weiter: „In einer Zeit, in der wir über Fachkräftesicherung und die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen sprechen, dürfen freiwillige Arbeitgeberleistungen nicht erschwert werden. Statt neue Belastungen zu schaffen, sollte die Politik Anreize setzen, damit Unternehmen ihren Beschäftigten möglichst viel bieten können. Deshalb muss der Rabattfreibetrag erhalten bleiben.“ 

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