6,8 Millionen Gründe, den Minijob zu erhalten

Breite Verbändeallianz fordert Erhalt der jetzigen Minijob-Regelung

(München) Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern, Handelsverband Bayern, das Metzger Handwerk Bayern, der Landes-Innungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk, der Bayerische Brauerbund, Blauer Gockel – Bauernhof- und Landurlaub e.V., der Wirtschaftsverband Deutscher Tanzschulunternehmen (WDTU), der Fränkische Weinbauverband e.V. sowie der Landesverband Bayerischer Transport- und Logistikunternehmen BGL-Bayern tragen einheitliche Position in der Thematik rund um die Minijobs. Mit einem gemeinsam verabschiedeten Faktenblatt unterstreicht die breite Verbändeallianz die Bedeutung des Minijobs für Beschäftigte, Betriebe und den Arbeitsmarkt und spricht sich klar für den Erhalt der bestehenden Regelungen aus.

Die Empfehlung der Alterssicherungskommission, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse künftig ohne Opt-out-Möglichkeit vollständig in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen, würde ein bewährtes Beschäftigungsmodell grundlegend verändern. Betroffen wären rund 6,8 Millionen Menschen in Deutschland, die Minijobs aus sehr unterschiedlichen persönlichen Lebenssituationen heraus nutzen.

Minijobs sind für viele Beschäftigte eine freiwillige Möglichkeit, zusätzliches Einkommen zu erzielen. Rund 3,56 Millionen Minijobberinnen und Minijobber haben bereits einen Hauptjob. Weitere 1,81 Millionen Menschen befinden sich im Rentenalter oder kurz davor. 1,19 Millionen sind unter 25 Jahre alt und finanzieren über einen Minijob Studium, Ausbildung oder ihren Lebensunterhalt. Nur 5,3 Prozent der Minijobberinnen und Minijobber möchten ihre Tätigkeit überhaupt in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umwandeln. Allein in Bayern wären mehr als 1,2 Millionen Menschen betroffen. (Quelle der Zahlen ist der Quartalsbericht der Minijob-Zentrale, Q4 2025)

Dazu erklärt der Handelsverband Bayern: „Der Minijob ist für die große Mehrheit der Menschen kein Ersatz für eine Vollzeitstelle, sondern ein freiwilliger Hinzuverdienst. Wer dieses Modell infrage stellt, greift diejenigen an, die aus eigener Kraft zusätzlich arbeiten wollen. Leistung und Eigeninitiative dürfen nicht bestraft werden.“

Der Minijob ist zugleich ein wichtiger Baustein für zahlreiche Branchen. Er sichert Beschäftigung im Handel, in Gastronomie und Hotellerie, im Handwerk, in Pflege und Dienstleistungen, in Logistik, Tourismus und Privathaushalten. Minijobberinnen und Minijobber leisten damit jeden Tag einen wichtigen Beitrag in Betrieben und Einrichtungen vor Ort.

Das Metzger Handwerk Bayern betont: „Minijobberinnen und Minijobber federn wichtige Belastungsspitzen in den Betrieben ab - in der Produktion, im Verkauf, im Catering, im Service oder im Feiertagsgeschäft an Ostern oder Weihnachten. Gerade im Handwerk sind sie eine wichtige Stütze im Alltag. Ohne ihren Einsatz würde an vielen Stellen spürbar etwas fehlen.“

Der Erfolg des Minijobs beruht gerade darauf, dass sich zusätzliche Arbeit lohnt. Ein monatlicher Hinzuverdienst von bis zu 603 Euro im Jahr 2026 („brutto wie netto“), einfache und transparente Regeln, wenig Bürokratie und flexible Arbeitszeiten machen diese Beschäftigungsform für Millionen Menschen attraktiv.

Der Landes-Innungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk erklärt dazu: „Der Minijob funktioniert, weil sich zusätzliche Arbeit lohnt. Wer den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abschafft, verändert genau diesen Anreiz. Damit wird Arbeit nicht gestärkt, sondern unattraktiver gemacht.“

„Der Minijob ist für die Transport- und Logistikbranche unverzichtbar“, so der Landesverband Bayerischer Transport- und Logistikunternehmen BGL-Bayern. „Er ermöglicht Unternehmen, Dienstleistungen zuverlässig zu erbringen, und bietet Menschen einen freiwilligen und attraktiven Hinzuverdienst. Sie halten unsere Wirtschaft und damit unser Land täglich am Laufen, indem der Einzelhandel unter anderem mit Lebensmittel versorgt wird. Der Erfolg dieses Modells beruht auf einfachen Regeln und geringer Bürokratie. Wer den Minijob verschärft, bekämpft weder Altersarmut noch stärkt er den Arbeitsmarkt – er erschwert vielmehr Leistung, Eigeninitiative und ein bewährtes Arbeitsmodell. Einsatzbereitschaft darf nicht bestraft werden.“

Auch das Argument, Minijobs führten automatisch in Altersarmut, greift zu kurz. Minijobs sind seit 2013 grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben die Wahlmöglichkeit, freiwillig auch im Minijob in die Rentenversicherung einzuzahlen. Arbeitgeber leisten bereits heute Pauschalabgaben von bis zu 31,17 Prozent (davon 15 Prozent verpflichtend an die Rentenversicherung). Zudem verfügen viele Minijobberinnen und Minijobber bereits über eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, befinden sich in Ausbildung oder Studium oder sind bereits im Ruhestand.

Der Bayerische Brauerbund stellt klar: „Für die meisten Menschen ist der Minijob keine Form der Altersvorsorge, sondern eine flexible Möglichkeit, zusätzliches Einkommen zu erzielen. Gerade bei Veranstaltungen, Festen und saisonalen Spitzen ist diese Flexibilität für Beschäftigte und Betriebe gleichermaßen wertvoll.“

Eine Verschärfung der Rahmenbedingungen würde daher nicht zielgenau Altersarmut bekämpfen, sondern Millionen Menschen eine bewährte und freiwillige Zuverdienstmöglichkeit erschweren.

Der Blauer Gockel - Bauernhof- und Landurlaub e.V. erklärt: „Altersarmut bekämpft man nicht, indem man Millionen Menschen eine freiwillige Zuverdienstmöglichkeit erschwert. Wer Menschen im ländlichen Raum, im Tourismus und in familiengeführten Betrieben unterstützen will, muss flexible Arbeit ermöglichen – nicht erschweren.“ Minijobs ermöglichen legale Beschäftigung, schaffen zusätzliche Einkommen, stärken Kaufkraft und Wertschöpfung und helfen Betrieben, Arbeitsspitzen flexibel und rechtssicher zu bewältigen.

Der Wirtschaftsverband Deutscher Tanzschulunternehmen, WDTU, betont: „Der Minijob bringt Menschen in Arbeit. Wer den Minijob erhält, stärkt legale Beschäftigung statt Schwarzarbeit, Eigenverantwortung statt Abhängigkeit und Flexibilität statt starrer Strukturen. Gerade Dienstleistungsbetriebe brauchen praxistaugliche Lösungen statt zusätzlicher Belastungen.“

Der Fränkischer Weinbauverband e.V. meint hierzu: „Der Minijob schafft Teilhabe an regionaler Wertschöpfung – gerade dort, wo Arbeit saisonal, wetterabhängig und eng mit Tradition, Tourismus und Kultur verbunden ist. Im fränkischen Weinbau helfen Minijobberinnen und Minijobber, Erntezeiten, Weinfeste, Vinotheken und Veranstaltungen zuverlässig zu stemmen. Wer dieses Modell erhält, stärkt nicht nur Betriebe, sondern auch gelebte regionale Identität.“ Leistungsbereitschaft und freiwillige Mehrarbeit müssen aus Sicht der beteiligten Initiativen politisch anerkannt und dürfen nicht durch zusätzliche Belastungen geschwächt werden.

Der DEHOGA Bayern erklärt: „Leistung verdient Wertschätzung – nicht zusätzliche Hürden. In Hotellerie und Gastronomie leisten Minijobberinnen und Minijobber einen unverzichtbaren Beitrag, ob am Wochenende, bei Veranstaltungen oder in Saisonzeiten. Wer freiwillige Mehrarbeit schwächt, schwächt auch die Betriebe und ihre Beschäftigten.“

Die politische Frage lautet deshalb: Soll sich freiwillige zusätzliche Arbeit für 6,8 Millionen Menschen auch künftig noch lohnen? Die beteiligten Initiativen appellieren an die politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, den Minijob als eigenständige Beschäftigungsform zu erhalten, die Attraktivität freiwilliger Mehrarbeit nicht zu schwächen und Empfehlung 26 der Alterssicherungskommission nicht in Gesetzgebung zu überführen.

- Ende der Presseerklärung -