Wie kommt das? In den Gesellschaftsverträgen einzelner Unternehmensformen ist in der Regel explizit festgelegt, welche Entscheidungen der Geschäftsführer allein treffen darf und wofür er einen Gesellschafterbeschluss benötigt. Zumeist bezieht sich das auf Personalentscheidungen, Miet-/Leasingverträge, Darlehensaufnahmen und Investitionen ab einer bestimmten Höhe. Selbst Auftragsvergaben mit hohen Auftragssummen können Gesellschafterbeschlüsse erfordern.
Was geschieht also? Das zuständige Betreuungsgericht bestellt einen betriebs- und branchenfremden Betreuer, was die Handlungsfähigkeit des Unternehmens massiv einschränkt und letztlich zum völligen Stillstand führt.
Um nun genau dies zu vermeiden und den Fortbestand Ihres Unternehmens zu sichern, empfiehlt Roland Bauer, Geschäftsführer unseres Kompetenzpartners für Notfallkonzepte, der secufox GmbH: "Erteilen Sie kompetenten und vertrauensvollen Personen aus Ihrem Familien- oder Gesellschafterkreis Gesellschaftervertretungsvollmachten."
So gewährleisten Sie proaktiv die Handlungs- und Rechtssicherheit des Geschäftsführers. Diese Vollmachten müssen weder ins Handelsregister eingetragen noch notariell beurkundet werden.
Die Erstellung von Gesellschaftervertretungsvollmachten mit speziellen Handlungsanweisungen und die individuelle Anpassung an betriebliche Erfordernisse sind Teil der secufox-Systemlösung.
Nutzen Sie Ihren Vorteil als Verbandsmitglied und buchen Sie Ihr kostenfreies Beratungsgespräch:
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