Es gibt diverse Verfahren zur Unternehmensbewertung. Der Einfachheit halber kommt in der Praxis sehr häufig das sog. Multiple-Verfahren zum Einsatz. Der Unternehmenswert ergibt sich dabei als Produkt einer betriebswirtschaftlichen Kennzahl – meistens dem Ebit – und einem Multiplikator, der aus Transaktionen mit vergleichbaren Unternehmen abgeleitet wird. Je nach Branche und Größe des Unternehmens konnten als Kaufpreise in der Vergangenheit Ebit-Multiples zwischen 3 und 8 festgestellt werden. In Einzelfällen ergeben sich jedoch erhebliche Abweichungen in beide Richtungen.
Die Unternehmensbewertung kann nur eine Orientierung bieten, ist aber trotzdem von entscheidender Bedeutung, um das Unternehmen nicht unter Wert zu verkaufen.
Der „richtige“ Kaufpreis ist derjenige, auf den sich die Parteien einigen können. Entscheidende Faktoren in den Kaufpreisverhandlungen sind üblicherweise: Wie viele Kaufinteressenten gibt es? Wie stark ist das Interesse eines Kaufinteressenten am Kauf gerade dieses Unternehmens? Wie stark ist der Druck auf den Verkäufer, möglichst schnell zu verkaufen? Werden besondere Kaufpreisregelungen vereinbart, bspw. ein erfolgsabhängiger Kaufpreisteil (Earn-Out) oder ein Verkäufer-Darlehen?
Ob es zwischen den Kaufpreisvorstellungen der Verkäufer- und der Käuferseite eine Schnittmenge gibt, auf die sich die Parteien einigen können, zeigt sich dann in aller Regel recht schnell.
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Dr. Baldauf • Dr. Klumpp & Coll.
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