Secufox informiert: Unternehmertestament und digitaler Nachlass

Wenn Unternehmer länger ausfallen, haben viele einen funktionierenden Notfallplan mit festgelegten Vertreterregelungen.

Was aber, wenn ein Todesfall alles aus der Bahn wirft? Dann sollte in einem Unternehmertestament klar geregelt sein, wer das Unternehmen weiterführen darf, um eine Erbengemeinschaft als Gesellschafter oder Inhaber zu vermeiden.

Es gibt viele rechtliche und steuerliche Aspekte zu berücksichtigen, die den Fortbestand des Unternehmens, die Altersversorgung des überlebenden Ehepartners und auch die Erbfolge an Kinder und Enkel betreffen.

Gesellschaftsrecht geht vor Erbrecht
Überprüfen Sie Ihre Gesellschaftsverträge dahingehend, ob es Regelungen zur Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Erbfall gibt. Das betrifft alle Unternehmensformen außer dem Einzelunternehmer oder dem eingetragenen Kaufmann (e.K.). Bei Gesellschaften mit mehreren Gesellschaftern ist es besonders wichtig.

Erbschaftssteuer vermeiden
Das können Sie, wenn Sie bei jedem Erbfall die steuerlichen Freibeträge nutzen. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder einen von 400.000 Euro von jedem Elternteil, Enkel nur 200.000 Euro. Je nach Näheverhältnis zu den Erben und der Höhe der Erbschaft gelten unterschiedliche Steuerklassen. Es können bis zu 30 Prozent Steuern anfallen!

Das Konzept muss passen
Nur wenn Sie alle Aspekte berücksichtigen, den Güterstand, die Familien- und Vermögensverhältnisse, den digitalen Nachlass, die Unternehmensbeteiligungen und die Nachfolgeregelung für das Unternehmen, kann ein sinnvolles Konzept entstehen. Hier werden auch Gedanken für Vorerbe, Nacherbe, Vermächtnisse und Schutz des Vermögens für die eigene Familienlinie besprochen. Auf dieser Basis können dann Experten für Erb- und Steuerrecht den Inhalt formulieren. Sie können ein notarielles oder privates Testament erstellen, es zählt immer nur das mit dem aktuellen Datum.

Die Erstellung von Konzepten für Ihr Testament unter Berücksichtigung der betrieblichen und familiären Erfordernisse sind ein Teil der secufox-Systemlösung.

Für Rückfragen stehen Ihnen als Verbandsmitglied die Experten von secufox, dem DEHOGA Bayern-Kompetenzpartner für Notfallpläne, jederzeit gerne zur Verfügung.

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