Auch wenn die gesetzliche Änderung zur Senkung des Mehrwertsteuersatzes noch nicht endgültig beschlossen ist und deswegen alle Angaben auf dem Merkblatt unter Vorbehalt zu betrachten sind: Wir sind zuversichtlich, dass die politischen Entscheidungsträger Wort halten und am 19. Dezember für die Reduzierung stimmen werden.
Wir möchten Sie in dem Zusammenhang frühzeitig über die vorgesehenen Regelungen informieren, damit Sie sich rechtzeitig auf die kommenden Änderungen einstellen können.
Hinweis: Sollte die Finanzverwaltung ergänzende Verwaltungsanweisungen veröffentlichen, wird das Merkblatt selbstverständlich angepasst und wir werden Sie umgehend informieren. Bezüglich der Einzelkalkulationen empfehlen wir Ihnen Kontakt zu Ihrem Steuerberater aufzunehmen.