Gesetzliche Änderungen bei tragbaren Schaum-Feuerlöschern

Welche Feuerlöscher braucht Ihr Betrieb? Welche Wartungsintervalle gibt es? Hier finden Sie wichtige Fristen und Anlaufstellen für Beratung.

Tragbare Feuerlöscher sind im Beschränkungseintrag 82 zu PFAS in Feuerlöschschäumen geregelt, die seit dem 23. Oktober 2025 in Kraft ist. Die Beschränkung unterscheidet zwischen dem Inverkehrbringen und dem Verwenden von tragbaren Feuerlöschern, sodass die folgenden Fristen gelten:

  • Inverkehrbringen von Feuerlöschschäumen in tragbaren Feuerlöschern bis zum 23. Oktober 2026.

  • Inverkehrbringen von alkoholbeständigen Feuerlöschschäumen in tragbaren Feuerlöschern bis zum 23. April 2027.

  • Verwendung der jeweiligen bis zu den o.g. Daten in Verkehr gebrachten tragbaren Feuerlöscher bis zum 31. Dezember 2030.

Bitte beachten: Nach Ablauf dieser Frist sind keine PFAS-haltigen tragbaren Feuerlöscher mehr zum Löschen von Bränden zulässig, wenn diese mehr als 1 mg/l für die Summe aller PFAS enthalten.

Achte bitte darauf, ab sofort keine neuen tragbaren Feuerlöscher mit PFAS-Feuerlöschschäumen mehr zu kaufen. Die wiederkehrende Wartung bis 2030 bleibt davon unberührt.

Welche Feuerlöscher werden im Bereich von Hotels und Gaststätten benötigt?

Prüfen Sie in Ihrem Betrieb bis 2030, welche tragbaren Feuerlöscher mit welchem Feuerlöschmittel Sie haben und benötigt werden. Das Löschmittel Schaum ist für Brände der Brandklasse B geeignet und wird im Industrie­bereiche (z. B. Mineralöl- oder Futtermittelindustrie), Praxen und Labore, Schifffahrt, Landwirtschaft, Abfallverwertung und -beseitigung und Lager eingesetzt.

Für DEHOGA Bayern-Mitglieder sind tragbare Feuerlöscher der Brandklasse A für feste, glutbildende Stoffe, wie z. B. Holz, Papier, Textilien und auch Kunststoffe – also beispielsweise in Büros, Bibliotheken und Archiven, Hotel und Gaststätten ausreichend.

Es bedarf keiner tragbaren Feuerlöscher mit Löschschäumen für Brandklasse B! Eine Ausnahme sind Fettbrand-Feuerlöscher, welche speziell zum Löschen von Speiseöl und Speisefettbränden entwickelt wurden, also für die Brandklasse F. Diese Feuerlöscher gehören deshalb z.B. in Küchen, Kantinen, Restaurants. Je nach Füllmenge der Frittier-Einrichtungen ist mindestens ein geeigneter Feuerlöscher mit dem Löschvermögen (z. B. 5F, 25F, 40F oder 75F) bereitzuhalten.

In Kooperation mit dem Ingenieurbüro Deschermeier GmbH bietet der DEHOGA eine Brandschutz-Hilfe an.

Für eine kostenfreie telefonische Erstberatung steht das Ingenieurbüro Deschermeier GmbH jeweils montags zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr zur Verfügung. Andernfalls schreiben Sie gerne eine E-Mail.

Kontakt

Tel.: +498928760 -112
E-Mail: brandschutz@dehoga-bayern.de