EmpCo-Richtlinie: Neue Vorgaben zu Umweltaussagen

Ab 27. September gelten strengere Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Was Betriebe jetzt bei Werbung, Webseite und Social Media beachten müssen.

Ab dem 27. September gelten in Deutschland strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Verbraucherkommunikation.

Danach sind allgemeine Umweltaussagen nur noch zulässig, wenn sie belastbar nachgewiesen werden können.

Die Betriebe sollten daher in einem ersten Schritt ihre Webseiten, Social-Media Auftritte, Speisekarten, Flyer, Prospekte und andere verbraucherbezogene Kommunikationsmittel auf die Verwendung von Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln überprüfen. Sollten Umweltaussagen getätigt werden, müssen entweder die EmpCo-Regelungen eingehalten oder es muss auf eine weitere Verwendung verzichtet werden.

Pauschale Aussagen ohne Erklärungen wie beispielsweise „Wir sind ein nachhaltiges Haus", „Unser Betrieb ist klimaneutral", „100 Prozent umweltfreundlich" sind nicht mehr erlaubt. Darunter fallen auch Bilder, grafische Elemente, Farben oder Symbole, die eine besondere Umweltleistung zum Ausdruck bringen sollen.

Verboten sind auch „klimaneutral/CO₂-neutral“-Claims auf Basis reiner Kompensationsmaßnahmen. Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur verwendet werden, wenn diese auf einem transparentem Zertifizierungssystem beruhen (u.a. Prüfung durch einen unabhängigen Dritten) oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurden (z.B. ECO-Label, EMAS, Blauer Engel).

Wichtig hierbei: Im Kontext der EmpCo-Richtlinie werden unter "Umwelt" sowohl ökologische als auch soziale Aspekte verstanden (z.B. Arbeitsbedingungen, Menschenrechte oder Tierschutz). Geschäftspraktiken, die gegen die EmpCo-Regelungen verstoßen, können von berechtigten Verbraucherschutz- bzw. Wirtschaftsverbänden oder von Mitbewerbern kostenpflichtig abgemahnt werden.

Als eine erste praktische Hilfestellung zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen empfehlen wir Ihnen den kostenlosen Leitfaden des Deutschen Tourismusverbandes inkl. einer kurzen Checkliste, der speziell für touristische Betriebe erstellt wurde (siehe Anhang). Dort wird anhand konkreter Fallbeispiele aufgezeigt, welche Aussagen in der Verbraucherkommunikation weiterhin möglich sind und worauf bei der Umsetzung zu achten ist.

Auch der Hotelverband hat ein Merkblatt "Konkrete Grünaussagen in der Hotelkommunikation" verfasst, das IHA-Mitgliedern kostenlos zur Verfügung gestellt wird:

Zudem bietet der Hotelverband am 29. September und  13. Oktober zwei kostenlose Webinare zusammen mit dem Partner leadity zu den Vorgaben der EmpCo-Richtlinie an. Nähere Informationen finden Sie hier.

Die Konsequenzen, die sich aus der EmpCo-Richtinie für unsere Betriebe ergeben, werden ebenfalls im Bundesausschuss am 30.10. in Berlin behandelt.

Grundlage ist die sog. EmpCo-Richtlinie der EU („Empowering Consumers for the Green Transition“). Sie wurde am 28. Februar 2024 verabschiedet und soll Verbraucher besser vor irreführenden Umweltaussagen und unseriösen Nachhaltigkeitssiegeln („Greenwashing“) schützen. Die nationale Umsetzung der Empco-Richtlinie erfolgt über das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das am 12. Februar in Kraft trat.